Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tierpatenschaften beim Tierschutz in Heraklion e.V.

Zweck der Tierpatenschaft

Mit der Übernahme einer Tierpatenschaft unterstützt die Patin/der Pate den Verein Tierschutz in
Heraklion e.V. in erster Linie bei der Versorgung und Unterbringung der schwer- bzw. nicht
vermittelbaren Tiere. Im Bedarfsfall werden Patengelder auch für andere Tiere eingesetzt, wenn
die augenblicklichen Kosten für das eigentlichen Patentier gedeckt sind.

Übernahme einer Patenschaft

Die Patin/der Pate schließt eine Patenschaftsvereinbarung mit dem Tierschutz in Heraklion e.V.
ab. In der Vereinbarung sind der Name des Patentieres, die Höhe des Patenschaftsbetrages sowie
die Dauer der Patenschaft zu vermerken.
Dauer der Patenschaft
Eine Patenschaft kann als Jahrespatenschaft oder als fortlaufende Patenschaft abgeschlossen
werden.

Patenurkunde

Nach Erhalt der Patenschaftsvereinbarung und Eingang der (Teil-)Zahlung, wird der Patin/dem
Paten eine Patenschaftsurkunde ausgestellt. Soll auf der Urkunde ein anderer Name genannt
werden, ist dies auf der Vereinbarung zu vermerken.

Kündigung der Patenschaft

Die Jahrespatenschaft endet automatisch ein Jahr nach Abschluss der Vereinbarung. Eine
vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Wird eine fortlaufende Patenschaft übernommen und soll diese gekündigt werden, ist die
Kündigung schriftlich beim Tierschutz in Heraklion e.V. mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen
einzureichen.

Höhe und Zahlung des Patenschaftsbetrages

Eine Patenschaft kann ab einem Betrag von 5 Euro im Monat abgeschlossen werden. Der in der
Patenschaftsvereinbarung festgelegte Betrag kann bei einer Dauerpatenschaft monatlich,
halbjährlich oder jährlich per Dauerauftrag oder Überweisung auf das unten genannte Konto
überwiesen werden. Beim Abschluss einer Jahrespatenschaft ist der vollständige Betrag mit
Beginn der Patenschaft auf das Konto des Vereins zu überweisen.

Vermittlung oder Tod des Patentieres

Sollte ein Tier während der Dauer einer Patenschaft sterben oder vermittelt werden, geht die
Patenschaft auf ein anderes Tier über. Der Verein setzt die Patin/den Paten über den Verbleib/den
Tod sowie den Namen des neuen Patentieres in Kenntnis.

Ansprüche

Durch die Übernahme einer Patenschaft erwirbt die Patin/der Pate kein Besitz-, Mitsprache-,
Informations-, Verfügungs- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht am Patentier. Der Abschluss
dieser Vereinbarung schließt den Abschluss weiterer Patenschaftsvereinbarungen durch den
Tierschutz in Heraklion e.V. dasselbe Patentier betreffend nicht aus. Patenschaften werden bis zur
Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Pflegekosten für das selbe Tier angenommen.

Steuerliche Geltendmachung

Die Patenschaft gilt als Spende und kann somit steuerlich geltend gemacht werden. Eine
Bestätigung über die Zuwendung wird ab einem Betrag von 300 € im ersten Quartal des
darauffolgenden Jahres ausgestellt.

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